Anerkennung von Qualifikationen
In Österreich gibt es kein einheitliches Verfahren für die Anerkennung von im Ausland erworbenen praktischen und theoretischen Qualifikationen. Ob die formelle Anerkennung einer Qualifikation in Österreich erforderlich und möglich ist, ist stets individuell zu prüfen.
Nicht für alle, aber für manche Berufe in Österreich ist es generell notwendig, konkrete theoretische und/oder praktische Qualifikationen in einem gesetzlich geregelten Verfahren nachzuweisen, um diese ausüben zu dürfen. Je nach Beruf kann dies sowohl für unselbstständige Tätigkeiten (z. B. Anstellung) als auch für die selbstständige Berufsausübung gelten – oder nur für eine der beiden Formen.
Wurden die für einen Beruf gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen nicht in Österreich, sondern im Ausland erworben, ist in der Regel deren formelle Anerkennung in Österreich für die Berufsausübung erforderlich (neben der Erfüllung von weiteren inhaltlichen Vorgaben, wie beispielsweise Sprachkenntissen oder administrativen Pflichten). Welches Verfahren dafür einzuhalten ist, hängt insbesondere davon ab, welcher Beruf angestrebt wird und wo die Qualifikation erworben wurde (EU/EWR/Schweiz oder Drittstaat).
Es empfiehlt sich, bereits vor dem Zuzug abzuklären, ob für die Ausübung des angestrebten Berufs in Österreich ein Anerkennungsverfahren notwendig ist (neben der Frage ob andere Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind). Ist dies der Fall, sollte kritisch hinterfragt werden, ob die Erlangung einer Anerkennung tatsächlich realistisch ist. Dass die Einleitung eines Anerkennungsverfahren direkt zur Anerkennung führt, ist nämlich nicht garantiert.
Es kann vorkommen, dass:
- eine Qualifikation nicht als gleichwertig eingestuft wird,
- zusätzliche Nachweise oder Prüfungen verlangt werden,
- oder die Anerkennung gar nicht möglich ist, etwa wenn wesentliche Ausbildungsinhalte fehlen oder die Berechtigung zur Ausübung des Berufs in Österreich gesetzlich an sehr spezifische Voraussetzungen geknüpft ist, die mit der ausländischen Qualifikation nicht erfüllt werden.
In solchen Fällen kann es notwendig sein, ergänzende Ausbildungen zu absolvieren oder sich beruflich neu zu orientieren.
AST - Anerkennungsstelle für im Ausland erworbene Qualifikationen für Tirol und Vorarlberg
Die in Innsbruck angesiedelte Anerkennungsstelle für im Ausland erworbene Qualifikationen (AST) berät zu Anerkennung und Verwertung von Ausbildungen, Qualifikationen und Berufserfahrungen aus dem Ausland. Die Beratung ist kostenlos, individuell und mehrsprachig möglich.
Einheitlicher Ansprechpartner - EAP Tirol
Als Servicestelle (unter anderem) für die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem EU-/EWR-Raum und der Schweiz wurde auch der Einheitliche Ansprechpartner - EAP Tirol eingerichtet. Diese Servicestelle trägt zur Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung bei, ist jedoch keine Behörde und trifft auch keine Rechtsentscheidung. Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist kostenlos.
Tipp für Jobsuchende: Einholung einer Bewertung
Wenn für die Berufsausübung in Österreich keine formelle Anerkennung einer ausländischen Qualifikation notwendig ist, kann insbesondere für Jobsuchende eine sogenannte Bewertung hilfreich sein.
Diese Bewertung wird in Bezug auf Studienabschlüsse von anerkannten Hochschulen von ENIC NARIC Austria, der offiziellen Servicestelle für internationale Anerkennungsfragen im Hochschulbereich, angeboten. Sie stellt eine fachliche Einschätzung dar, wie die ausländische Qualifikation im österreichischen Bildungssystem eingeordnet werden kann. Ziel ist es, Arbeitgebern eine bessere Vergleichbarkeit zu ermöglichen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Bewertung ist nicht rechtsverbindlich, kann aber bei Bewerbungen und im Gespräch mit potenziellen Arbeitgebern als Orientierung dienen. Weitere Informationen zu Ablauf, Kosten und Anmeldung finden Sie unter: https://www.aais.at/
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bietet eine kostenlose Bewertung ausländischer nicht-akademischer Zeugnisse (z.B. Reifeprüfungszeugnisse, Berufsbildungsabschlüsse aus dem Schulbereich) an. Diese dient der besseren Einschätzung und Vergleichbarkeit mit österreichischen Abschlüssen insbesondere zur Unterstützung bei der Arbeitssuche. Die Bewertung kann kostenlos unter www.asbb.at beantragt werden. In Bezug auf Lehrberufe finden Sie hier weitere Informationen.
Wird der Weg in die Selbständigkeit angestrebt, unterstützt Sie das Team der Betriebsansiedlung der Standortagentur Tirol sehr gerne.
Aufgrund der Komplexität der Thematik kann dies nur eine erste Einführung ohne Anspruch auf Vollständigkeit sein und es empfiehlt sich jedenfalls, sich im Anlassfall individuell zu informieren. Wenden Sie sich gerne an uns, wir helfen Ihnen entweder selbst oder durch das Herstellen von Kontakten gerne weiter!